Leitner GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sitz: politische Gemeinde Afritz
Geschäftsanschrift: Millstätter Straße 77, 9542 Afritz
E-Mail: office@leitner-ege.at
FN: 432095 i
1. Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Leitner GmbH – nachfolgend kurz „Leitner“ genannt – und dem Kunden.
1.2. Als Kunden gelten juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Leitner nicht an und widerspricht diesen hiemit.
Ausnahme: Leitner hat schriftlich und ausdrücklich deren Geltung zugestimmt.
1.4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzliche Vorschriften (aufgrund zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten oder eine Regelungslücke vorliegen sollte, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vom wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus auch für alle mit einem Vertragspartner nach dem ersten Rechtsgeschäft abgeschlossenen weiteren Rechtsgeschäfte.
2. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch. Auch Kundenanfragen und/oder die Bearbeitung allfälliger Kundenbeschwerden erfolgen in deutsch.
3. Vertragsschluss
3.1. Alle Angebote von Leitner sind unverbindlich und freibleibend. Die Angebote von Leitner verstehen sich als Aufforderungen an den Kunden seinerseits ein verbindliches Anbot zu legen. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen der gelieferten Waren von der Beschreibung des Angebotes, gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die auf technischem Fortschritt basieren. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen der Neuausgabe seine Gültigkeit.
3.2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Leitner kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung (Post, Telefax oder E-Mail) durch Leitner zustande.
4. Rücktrittsrecht (KSchG)
4.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, nimmt zur Kenntnis, dass er gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsauftrag oder vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er die Vertragserklärung weder in den von Leitner für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von Leitner dafür auf einer Messe oder Markt genützten Stand abgegeben hat.
4.2. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach, binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist gilt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes, enthält, an den Verbraucher, frühestens aber mit Zustandekommen des Vertrages.
4.3. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.
4.4. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Leitner oder ein mit Leitner zusammenwirkender Dritter den Kunden im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die von Leitner für geschäftliche Zwecke benützten Räume gebracht hat.
4.5. Die Ausübung des Rücktrittsrechtes bedarf keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen wird jedoch die Einhaltung der Schriftlichkeit empfohlen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
4.6. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu,
- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit Leitner oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder,
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das Entgelt € 25,00 nicht übersteigt oder
- wenn das Unternehmen nach seiner Natur in nicht ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt € 50,00 nicht übersteigt,
- bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz unterliegen, oder
- bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, er wurde dazu vom Unternehmer gedrängt.
4.7. Ein allfälliger Rücktritt ist an folgende Adresse zurichten:
Leitner GmbH
politische Gemeinde Afritz
Millstätter Straße 77
9542 Afritz
FN 432095 i
www.leitner-ege.at
office@leitner-ege.at
5. Rücktrittsrecht (FAGG)
5.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im Folgenden genannten Fristen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
5.2. Gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 3 FAGG hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz– oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 4 FAGG Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wäre, sowie Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
5.3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Kunde Leitner mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden.
(Link zum Widerrufsformular....)
5.4. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Leitner dem Kunden alle Zahlungen, die Leitner vom Kunden erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei Leitner eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Leitner das selbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Leitner kann die Rückzahlung verweigern, bis Leitner die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
5.5. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Leitner über den Rücktritt unterrichtet hat, an Leitner zurückzusenden und zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
5.6. Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes gemäß Punkt 5.1. dieser AGB hat Leitner die vom Kunden geleisteten Zahlungen Zug um Zug zu erstatten und den vom Kunden auf die Sachen gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Kunde seinerseits die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und Leitner ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wenn der Kunde die Ware auf eine den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt bzw. verbraucht hat; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
5.7. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss die Ware ungeöffnet, unbenutzt, unbeschädigt und nicht verschmutzt an Leitner retourniert werden. Die Rücksendungskosten hat der Kunde zu tragen. Im Fall von Gebrauchsspuren, beschädigter Verpackung, dem Fehlen von Teilen der gelieferten Ware sowie nicht gezahlten Rücksendungskosten wird Leitner ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung im Sinne des Punkt 5.6. einheben.
6. Preis
6.1. Alle von Leitner genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, im Inland ab Lager Afritz am See netto zuzüglich Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung und Verladung. Bei steuerfreier Ausfuhrlieferung bzw. steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung ab Lager Afritz am See netto ohne Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung und Verladung. Im Inland erfolgt eine „Frei-Haus-Lieferung“ ab einem Mindestauftragswert von netto € 150,00.
6.2. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung, Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Die gesetzliche Entsorgungsabgabe (ARA) trägt der Kunde. Die Kosten einer vom Kunden gewünschten Sonderverpackung oder sonstigen Form der Anlieferung der Ware hat ebenfalls der Kunde zu tragen. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen.
6.3. Sämtliche Preise basieren auf den Listenpreisen zum Zeitpunkt des erstmaligen Anbotes. Sollten sich die Kosten oder Listenpreise zum Zeitpunkt der Lieferung erhöht haben, so ist Leitner berechtigt, diese Preise entsprechend anzupassen. Bei Reparaturaufträgen, werden die von Leitner als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zu Tage tritt, wobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf. Ein allfälliger Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen, wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.4. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei
- Materialbeschaffungskosten und/oder
- Lohnkosten
ein, sei es durch Gesetz, Kollektivvertrag, sonstige behördliche Maßnahmen oder aufgrund von Änderungen der Marktpreise, so erhöhen bzw. verringern sich die jeweils gegenständlichen Preise entsprechend.
7. Auslieferung
7.1. Die Auslieferung der bestellten Waren an den Kunden erfolgt grundsätzlich innerhalb des individuell vereinbarten Lieferzeitraumes. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand versandt wurde oder dessen Versandbereitschaft dem Käufer bekanntgegeben wurde.
7.2. Sind Aufträge aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von Leitner liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllbar, so verlängert sich der Liefertermin / die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung, sofern die Lieferung nicht endgültig unmöglich ist.
7.3. Liefer- und Fertigstellungstermine sind dann verbindlich, sofern deren Einhaltung verbindlich zugesagt wurde.
7.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, so werden dadurch auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine hinausgeschoben. Durch derart eintretende Verzögerungen allenfalls entstehende Mehrkosten (Kosten der Zwischenlagerung von Materialien, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
7.5. Werden solcher Art eintretende Umstände, die eine Verzögerung im Sinne des Punktes 7.4. verursacht haben, vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen und von Leitner festgesetzten Frist beseitigt, ist Leitner berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
7.6. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 6 Monate nach Bestellung als abgerufen.
7.7. Da es zu Lieferengpässen seitens der Zuliefererbetriebe bzw. zu Falschlieferungen der Zuliefererbetriebe von Leitner kommen kann, ist eine geringfügige Abweichung von Liefer- bzw.- Abhol- und Montageterminen möglich. Der Kunde nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
7.8. Sofern zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe (Pönale) für Lieferverzüge vereinbart wurde, wird diese Pönale nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser Regelung in einzelnen Punkten ihre Anwendung in den übrigen Punkten unberührt lässt:
- eine nachweislich durch alleiniges Verschulden von Leitner eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Kunden, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens 0,5%, insgesamt jedoch maximal 5% vom Wert des Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu beanspruchen, der in Folge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, sofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen.
7.9. Die Auslieferung wird von Leitner grundsätzlich durch Versandt mit DPD getätigt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Lieferungsart wünscht. Nach Auftragseingang werden dem Kunden unsere Pakete mit DPD zugestellt (Paket und Palette). Pro Paket hat Leitner für den Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen. Eventuelle Schadensmeldungen von Transportschäden müssen Leitner als Absender innerhalb von 6 Kalendertagen ab Übernahme zugehen. Bei verspäteter Meldung besteht kein Versicherungsschutz. Sofort feststellbare Beschädigungen müssen auf der DPD-Ausrollliste (Empfangsquittung) festgehalten werden.
8. Zahlung
8.1. Bei einer steuerfreien Ausfuhrlieferung bzw. einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung wird eine spesenfreie Überweisung im Voraus nach schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart. Nach Erhalt des Überweisungsbetrages erfolgt die Auslieferung. Soweit keine besondere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind Rechnungen von Leitner mit Erhalt der jeweiligen Faktura ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Die Annahme von Wechseln und Checks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Die Skonto- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden (Auftraggebers).
8.2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind nur zulässig, sofern dies auf der jeweiligen Rechnung gesondert festgehalten ist.
8.3. Bei Auftreten von Verzögerungen im Sinne des Punktes 7.4. ist Leitner berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen mittels Teilrechnung abzurechnen und fällig zustellen.
8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. als vereinbart.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung in Folge Zahlungsverzuges verbundenen Kosten und Aufwendungen (Anwaltshonorare, Inkassokosten, gerichtlich bestimmte Kosten) zu tragen bzw. zu ersetzen.
8.6. Für den Fall, dass der Kunde Leitner gegenüber mit den Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug gerät, ist Leitner nicht zur weiteren Belieferung verpflichtet. Leitner ist aber berechtigt, sonstige bereits vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Kunde eine solche Nachnahme nicht einlöst, kannLeitner die Ware anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung veräußern wobei im Übrigen Leitner sich alle sonstigen Rechte gegen den Kunden vorbehält, insbesondere den Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem durch den Ersatzverkauf erzielten Preis. Leitner kann unbeschadet der sonstigen Rechte die Erfüllung der eigenen Leistungsverpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.
8.7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, so ist Leitner berechtigt, alle offenen Rechnungen fällig zu stellen, auch wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde.
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die er gegen Leitner haben sollte, mit dem Preis oder sonstigen Forderungen zu kompensieren, es sei denn, die Forderung wurde durch Leitner anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.8. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Leitner über sie verfügen kann. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die von Leitner angebotene und von Leitner oder dem jeweils mit der Montageleistung beauftragten Fachbetrieb gelieferte, montierte oder sonst wie übergebene Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Leitner.
9.2. Gerät der Kunde aus welchen Gründen auch immer in Zahlungsverzug, ist Leitner berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien selbst zu demontieren oder durch Dritte demontieren zu lassen oder sonst wie zurückzunehmen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf Leitner dieses Recht nur ausüben, wenn der Verbraucher mit seiner Leistungsverpflichtung seit mindestens 6 Wochen im Rückstand ist und Leitner ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und Setzung einer mindestens 14 tägigen Nachfrist erfolglos gemahnt hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
9.3. Wird von dritter Seite auf die Waren zugegriffen (z.B. Pfändung im Rahmen einer Fahrnisexekution) ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum von Leitner hinzuweisen und Leitner davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.4. Der Kunde ist trotz des Eigentumsvorbehaltes bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er Leitner gegenüber nicht in Verzug ist. Bei Weiterveräußerung der Ware vor gänzlicher Bezahlung des Kaufpreise ist der Kunde verpflichtet, Leitner die entsprechende Kaufpreisforderung mit allen Nebenrechten sicherungshalber abzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung dieser Forderung an Leitner sofort nach ihrer Entstehung in seinen Geschäftsbüchern zu vermerken, wobei Höhe und Rechtsgrund der Forderung, Schuldner, Zessionar und Datum der Zession anzugeben sind. Der Kunde ist außerdem verpflichtet gegenüber Leitner auf Verlangen nachzuweisen, dass der Buchvermerk ordnungsgemäß angebracht wurde. Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, die abgetreten Forderungen selbst einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Sofern durch den Kunden nicht ausreichend anderweitig Sicherheiten für Forderungen von Leitner gegeben werden können, ist Leitner berechtigt, die Weiterveräußerung der gelieferten Waren an Dritte zu untersagen. Sofern die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Barzahlung verkauft wird, geht der Eigentumsvorbehalt auf den Kaufbetrag (Substrat) bis zu Höhe des Wareneinkaufspreises zuzüglich Umsatzsteuer über, wobei der Kunde in diesem Fall verpflichtet ist, den Kaufbetrag abgesondert von sonstigen Barmitteln aufzubewahren. Der Kunde ist nicht berechtigt über die Waren anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, zu verfügen.
9.5. Der Kunde ist verpflichtet, Leitner auf Anforderung Auskunft über den Bestand und Vorbehaltswaren und an abgetretenen Forderungen zu geben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware zu versichern und tritt schon jetzt allfällige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an Leitner ab.
10. Gewährleistung
10.1. Die Gewährleistungsfrist für die Leistungen von Leitner wird gegenüber unternehmerischen Kunden auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Als Übergabezeitpunkt gilt, mangels anderslautender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Auslieferungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt.
10.3. Werden Mängelbehebungen notwendig, hat der Kunde Leitner zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, Leitner anerlaufene Aufwendungen für die Feststellung der Mangelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
10.4. Leitner ist nach berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge berechtigt die Reparatur durchzuführen, den Ersatz der mangelhaften Teile vorzunehmen, einen Komplettaustausch vorzunehmen oder Preisminderung zu gewähren. Für den Fall, dass die verkaufte Ware nicht mehr produziert wird, ist Leitner berechtigt, als Ersatz, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen. Ausgetauschte Teile bleiben im Eigentum bzw. gehen in das Eigentum von Leitner über. Die im Zuge der Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen anlaufenden Personalkosten für Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen, soweit dieser nicht Konsument im Sinne des KSchG ist. Darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
10.5. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Gewährleistungsansprüche sind fristgerecht und schriftlich an Leitner anzuzeigen. Der besondere Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ist nicht möglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Schadenersatz
11.1. Eine Schadenersatzverpflichtung von Leitner wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden wird die Schadenersatzverpflichtung von Leitner auf den Höchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
11.3. Schadenersatzverpflichtungen unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.4. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter und / oder Erfüllungsgehilfen von Leitner.
12. Montage und Inbetriebnahme
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzung für die Installation/Montage von Waren, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Räumlichkeiten zu schaffen.
12.2. Der Kunde hat die zur Installation/Montage von Waren notwendigen Voraussetzungen, wie die Einholung behördlicher Genehmigungen, etc. herzustellen.
13. Datenschutz
13.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Zuge des Vertragsschlusses erhobenen und bekanntgegebenen personenbezogenen Daten automationsunterstützt verarbeitet und, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, an Dritte weitergegeben werden können. Die Berichtigung oder Löschung der von Leitner gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden kann vom Kunden jederzeit verlangt werden.
14. Urheberrecht
14.1. Sämtliche dem Kunden während der Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Texte, Anleitungen, Programme oder ähnliches sind urheberrechtlich geschützt.
14.2. Diese dürfen daher ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, verbreitet, verändert oder sonst wie vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
15. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
15.1. Auf jegliches Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden.
15.2. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich für 9020 Klagenfurt zuständigen Gerichtes vereinbart.